Aufhebung Besuchsverbot in den Unterkünften / Neue Besuchsregelung
Das aufgrund der Corona-Pandemie seit dem 16.03.2020 bestehende Besuchsverbot in allen Unterkünften des Asylbereichs der Peregrina-Stiftung wird per Freitag, 05.06.2020, aufgehoben und durch eine neue Besuchsregelung ersetzt.
- Besucherinnen und Besucher von Bewohnenden in den Durchgangsheimen können sich zu den Besuchszeiten (Mittwoch und Freitag zwischen 14 und 16.30 Uhr) im Büro des jeweiligen Durchgangsheimes melden und werden dort gemäss der Besuchsregelung für den Besuch instruiert.
- Besucherinnen und Besucher von Bewohnenden in den Nothilfeunterkünften müssen sich telefonisch voranmelden. Die Besuchszeiten in Nothilfeunterkünften sind am Freitag von 14.30 bis 16 Uhr.
Die Besuchsregelung im Detail ist hier abrufbar:
Besuchsregelung Corona-Pandemie