Organisation

Der Bund erteilte 1985 den Kantonen den Auftrag, Strukturen zur Unterbringung von Asylsuchenden zu errichten. Zu diesem Zweck wurde im Kanton Thurgau die Peregrina-Stiftung gegründet. Diese führt seit 1986 im Auftrag des Kantons die Durchgangsheime und seit 2004 die Nothilfeunterkünfte. Im Jahr 2010 übernahm die Peregrina-Stiftung auch die Flüchtlingsbegleitung im Kanton Thurgau, welche für die Integration und Betreuung der anerkannten und vorläufig aufgenommenen Flüchtlinge zuständig war. Im Rahmen der dritten Etappe der Neustrukturierung des Thurgauer Asylwesens wurden die Zuständigkeiten für die Sozialhilfe und die Fallführung Integration neu organisiert. Dieser kantonale Umstrukturierungsentscheid hatte zur Folge, dass die Flüchtlingsbegleitung per Ende 2021 schweren Herzens aufgelöst werden musste.

Leitgedanken und Ziele

Erwachsene Asylsuchende sind selbständige Personen, welche unter Umständen tausende von Kilometern alleine gereist sind. Diese Selbständigkeit soll so weit wie möglich erhalten und gefördert werden, gleichzeitig wird die notwendige Unterstützung erbracht. Personen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf werden mit entsprechender Umsicht angemessen eingebunden und betreut. Sobald jemand als anerkannter oder vorläufig aufgenommener Flüchtling dauerhaft in der Schweiz bleiben kann, wird die soziale und berufliche Integration intensiv gefördert. Dabei wird auf Eigenverantwortung und Mitgestaltung besonderen Wert gelegt.

Trägerschaft und Finanzierung

Gegründet wurde die Peregrina-Stiftung vom Thurgauer Regierungsrat in Zusammenarbeit mit den beiden Landeskirchen. Die Verwaltung der Stiftung obliegt einem fünfköpfigen Stiftungsrat. Diesem gehören eine Vertretung des Kantons Thurgau sowie je zwei Vertreterinnen und Vertreter des evangelischen und katholischen Kirchenrates Thurgau an. Mit dem Sozialamt des Kantons Thurgau besteht eine Leistungsvereinbarung. Es bevorschusst die Peregrina-Stiftung mittels der Globalpauschale des Bundes. Die Peregrina-Stiftung arbeitet nicht gewinnorientiert. Überschüsse und Defizite werden vom Kanton getragen.


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