UMA-Beistandschaft

Die Stelle „Zentrale UMA-Beistandschaft“ führt seit Oktober 2017 alle Beistandschaften der dem Kanton Thurgau zugeteilten unbegleiteten Minderjährigen im Asylbereich (UMA). Dadurch werden die Berufsbeistände jener Gemeinden entlastet, in denen UMA untergebracht sind. Die Stelleninhaberin ist nicht der operativen Leitung der Peregrina-Stiftung unterstellt, sondern rapportiert direkt an den Stiftungsrat. Fachlich sind die KESB der Bezirke Frauenfeld, Weinfelden und Arbon zuständig. Der Arbeitsort ist Frauenfeld.