Im Rahmen der dritten Etappe der Neustrukturierung des Thurgauer Asylwesens wurden die Zuständigkeiten für die Sozialhilfe und die Fallführung Integration neu organisiert.
Dieser kantonale Umstrukturierungsentscheid hatte zur Folge, dass die Flüchtlingsbegleitung per Ende 2021 schweren Herzens aufgelöst werden musste.
Für Personen mit FL-Status, die bereits in den Gemeinden wohnen, ist im Bereich Integration neu die Fachstelle Integration zuständig:
Kontakt
Tel. 41 58 345 39 88
integration.mia@tg.ch
Für die Ausrichtung der Sozialhilfe liegt die Zuständigkeit bei der jeweiligen Wohnortgemeinde.