
Mit viel Eigeninitiative und Einsatz hat Senait Tekle – eine 35-jährige studierte Statistikerin aus Eritrea – erst ein Praktikum beim Statistischen Amt des Kantons Zürich gefunden und absolviert und nun eine Aushilfsstelle in der Bildungsdirektion des Kantons Zürich. Die Flüchtlingsbegleitung der Peregrina-Stiftung räumte lediglich administrative Hürden beiseite. Wir danken den engagierten Arbeitgebenden für die Förderung unserer ehemaligen Klientin, freuen uns über Senait Tekles Werdegang und wünschen ihr gutes Gelingen beim Anpeilen ihrer weiteren Ziele. Welche dies sind, ist im Artikel des Schulblattes der Bildungsdirektion des Kantons Zürich zu erfahren.
Kleine Korrektur: Anders als im Artikel erwähnt, gilt das Arbeitsverbot für Asylsuchende nur die ersten 3 Monate nach der Einreise. Nachher dürfen Asylsuchende mit einer gültigen Arbeitsbewilligung arbeiten. Die Peregrina-Stiftung unterstützt die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gerne bei den amtlichen Schritten.