Unbegleitete minderjährige Personen des Asylbereiches (UMA)

Im Kanton Thurgau nahm, wie in der gesamten Schweiz, zu Beginn des Jahres 2015 die Anzahl von unbegleiteten minderjährigen Personen des Asylbereiches (UMA) zu. Die besondere Situation von UMA, jungen Menschen mit sehr unterschiedlichen Lebenserfahrungen, erfordert eine besonders intensive und individuelle Betreuung und Unterbringung.

Der Betreuungsanspruch der Peregrina-Stiftung ist es, die UMA in ihrer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung zu stärken und ihnen die notwendige Begleitung zu geben – mit dem Ziel diese dem Besuch einer weiterführenden Schule oder der Absolvierung einer Ausbildung näher zu bringen und sie bestmöglich auf ein eigenständiges Leben in der Schweiz vorzubereiten.

Die Peregrina-Stiftung bietet zu diesem Zweck, je nach Betreuungsbedarf und Situation des einzelnen UMA, unterschiedliche Unterbringungsmöglichkeiten an. Damit ist die Peregrina-Stiftung in der Lage den hohen Unterschieden an gesundheitlicher und psychischer Verfassung sowie den Unterschieden in der Entwicklung der UMA gerecht zu werden und ihnen mit entsprechender Betreuung bestmöglichste Unterstützung zukommen zu lassen.

Um den UMA eine sinnvolle Tagesstruktur zu geben hat die Peregrina-Stiftung verschiedene Massnahmen ergriffen:

  • Einschulung in öffentliche Schulen oder im kantonalen Integrationskurs
  • Erhöhtes Betreuungsangebot mit Hausaufgabenhilfe, gemeinsamem Kochen, Spieleabenden, Sportaktivitäten, Schwimmkursen, speziellen Ferienprogrammen und vielem mehr
  • Durchführung einzelner, sich zum Teil wiederholender, Projekte, beispielsweise einem Theaterprojekt oder dem monatlichen «SocialDay» an der Kantonsschule Frauenfeld
  • Vermittlung und Integration der UMA in Sportvereine
  • Unterstützung bei der Sammlung von ersten Erfahrungen im Arbeitsmarkt, beispielsweise in Form eines Praktikums

Sich engagieren: Freiwillige Begleitperson

 

Kontakt:
Rolf Stocker
Leitung UMA Betreuung

Anwesend: Montag - Freitag

058 346 89 12